Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wer online an Verbraucher verkauft, kommt an der Frage nicht mehr vorbei. Es lohnt sich aber auch ohne Gesetz: Jede Hürde auf dem Weg zur Bestellung kostet Sie Kunden, die kaufen wollten. Wir klären zuerst den Umfang, sichten dann Ihre Website oder Ihren Shop und setzen die Maßnahmen um.
Gilt die Barrierefreiheits-Pflicht für Ihre Website?
Zwei Fragen entscheiden: Kann bei Ihnen jemand online abschließen? Und wie groß ist Ihr Betrieb? Für Websites und Shops ist die maßgebliche Kategorie der elektronische Geschäftsverkehr (§ 1 Absatz 3 Nummer 5 BFSG). Gemeint sind digitale Dienste, die über eine Website oder App angeboten werden und auf den Abschluss eines Vertrags mit einem Verbraucher gerichtet sind (§ 2 Nummer 26 in Verbindung mit § 2 Nummer 16 BFSG). Ein Onlineshop gehört dazu, eine Buchungsstrecke ebenso. Wer ausschließlich an andere Unternehmen verkauft, fällt hier heraus. Das Gesetz kennt weitere Bereiche, etwa bestimmte Geräte und Verkehrsdienste.
Dazu kommt die Größe Ihres Betriebs: Bei Dienstleistungen gilt die Pflicht nicht für Kleinstunternehmen (§ 3 Absatz 3 BFSG). Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und dabei höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme erreicht (§ 2 Nummer 17 BFSG). Die Beschäftigtenzahl muss also zusammen mit einem der beiden Finanzwerte erfüllt sein.
Diese Einordnung steht am Anfang, weil sie den Umfang bestimmt. Manche Betreiber stellen dabei fest, dass sie nicht betroffen sind. Das ist ein legitimes Ergebnis. Wer betroffen ist, weiß danach, worauf sich die Anforderungen bei ihm beziehen. Wie das Gesetz aufgebaut ist, welche Fristen laufen und was bei Verstößen droht, haben wir im Ratgeber zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ausführlich aufgeschrieben. Diese Seite fasst den Gesetzesstand zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung; ob und in welchem Umfang das BFSG für Ihr Unternehmen gilt, hängt vom Einzelfall ab.
WordPress barrierefrei machen
An einer bestehenden Website ist Barrierefreiheit selten ein einzelner Handgriff. Wir gehen sie in Bausteinen an, vom ersten Blick auf Ihr Angebot bis zur fertigen Umsetzung. Unser Schwerpunkt liegt auf WordPress und WooCommerce, weil wir diese Systeme selbst bauen und betreuen. Am Ende steht eine Seite, die mehr Menschen bedienen können, und Sie wissen, warum sie so gebaut ist.
Umfang klären
Wir sehen mit Ihnen durch, welche Bereiche Ihrer Seite überhaupt in Frage kommen, damit die Prüfung den richtigen Umfang bekommt. Das ist der erste Schritt jedes Projekts. Eine rechtsverbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls gehört zum Anwalt.
Barrierefreiheit prüfen
Wir prüfen Ihre Website oder Ihren Shop auf Barrieren und halten fest, wo sie liegen. Sie bekommen eine Liste konkreter Maßnahmen, nach Aufwand und Wirkung sortiert. Damit wissen Sie, was zuerst drankommt und was warten kann, statt alles auf einmal anfassen zu müssen.
Struktur und Bedienung
Überschriften in sinnvoller Reihenfolge, Bedienelemente, die sich ansprechen lassen, und eine Seite, die sich vollständig mit der Tastatur bedienen lässt. Das ist der Teil, den man nicht sieht und der am meisten trägt.
Darstellung und Inhalte
Ausreichende Kontraste und lesbare Schriftgrößen, damit Ihre Texte auch bei schlechtem Licht und mit müden Augen ankommen. Dazu Alternativtexte, die beschreiben, was auf dem Bild tatsächlich zu sehen ist, und Formulare, deren Beschriftungen auch ohne Blick auf den Bildschirm ankommen.
Barrierefrei von Anfang an
Bei einem Neubau oder Relaunch planen wir die Anforderungen von Anfang an mit ein. Das ist meist der kleinere Aufwand, weil nichts nachträglich aufgetrennt werden muss.
Wie ein Barrierefreiheits-Projekt bei uns abläuft
Am Anfang steht ein Gespräch über Ihr Angebot und Ihre Seite. Daraus ergibt sich, wie groß der Umfang ist. Danach sichten wir die Seite und legen die Befunde offen, mit dem Hinweis, welche davon aus den Anforderungen folgen und welche schlicht die Bedienung für alle verbessern.
Umgesetzt wird in Schritten. Wir fangen dort an, wo eine Barriere Menschen wirklich aussperrt. Wer im Checkout mit der Tastatur bis zum Zahlungsfeld kommt und dort hängen bleibt, weil das Feld den Fokus nicht annimmt, kann nicht bestellen. Für diesen Kunden ist der Shop geschlossen, obwohl er technisch läuft. Solche Stellen kommen zuerst dran, Kosmetik zuletzt. Sie sehen nach jedem Schritt, was sich geändert hat, und entscheiden, wie weit Sie gehen.
Danach bleiben wir da. Eine Website verändert sich laufend, und jedes neue Plugin kann eine Barriere mitbringen. Barrierefreiheit wird deshalb mit der Seite gepflegt, statt einmal hergestellt zu werden.
Warum die Webwerkstatt Stauß
Wir bauen und betreuen Websites und Onlineshops, überwiegend mit WordPress und WooCommerce. Was wir Ihnen vorschlagen, setzen wir also selbst um und müssen es hinterher betreuen. Empfehlungen, die im Alltag nicht durchzuhalten sind, ersparen wir uns deshalb von vornherein.
Rechtliche Anforderungen an Websites sind uns vertraut. Benjamin Stauß ist externer Datenschutzbeauftragter und gewohnt, zwischen dem zu unterscheiden, was eine Vorschrift verlangt, und dem, was ihr im Netz nachgesagt wird. Beim BFSG ist dieser Unterschied groß, und er entscheidet darüber, wie viel Arbeit auf Sie zukommt.
Wir sitzen in Simbach in Niederbayern. Sichtung und Abstimmung gern vor Ort in der Region, die Umsetzung läuft ortsunabhängig.
Häufige Fragen
Gilt das BFSG für meine Website?
Entscheidend ist, ob Verbraucher bei Ihnen online einen Vertrag abschließen können. Shops und Buchungsstrecken fallen darunter, solange keine Ausnahme greift; reine Informationsseiten in aller Regel nicht. Dazu kommt die Ausnahme für Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen. Die Fundstellen und die Feinheiten haben wir im Ratgeber zum BFSG zusammengetragen.
Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin oder ein Overlay?
Ein Overlay legt eine Bedienhilfe über die fertige Seite und trägt fehlende Angaben per JavaScript nach. Was im Quelltext darunter fehlt, lässt sich damit nicht verlässlich beheben: eine Feldbeschriftung, die es nicht gibt, eine unlogische Reihenfolge der Bedienelemente, ein Alternativtext, den nur der Mensch kennt, der das Bild ausgesucht hat. Werkzeuge helfen beim Finden. Die Korrektur passiert in der Seite selbst.
Was kostet es, eine Website barrierefrei zu machen?
Das hängt an der Zahl der Seitenvorlagen – nicht der Seiten –, daran, ob die Barriere im Inhalt oder im Theme beziehungsweise einem Shop-Plugin steckt, und daran, ob wir nachrüsten oder ohnehin neu bauen. Eine seriöse Zahl ist deshalb erst nach der Sichtung möglich. Vorher wäre sie geraten.
Lässt sich das an einer bestehenden WordPress-Seite nachrüsten?
Meistens ja. Wie tief der Eingriff geht, entscheidet sich am Theme und an den eingesetzten Plugins. Sitzt die Barriere in einer Seitenvorlage, wirkt eine Korrektur dort auf alle Seiten, die sie verwenden. Aufwendiger wird es, wenn ein Plugin sein Markup selbst erzeugt und keine Möglichkeit vorsieht, es zu ändern.
Was bedeutet Barrierefreiheit für einen Onlineshop?
Für Shops greift die Pflicht besonders deutlich, sobald Verbraucher dort abschließen können und keine Ausnahme greift. Die meisten Barrieren liegen rund um den Kauf. Warenkorb und Checkout stapeln Formulare und Auswahlfelder über mehrere Schritte. Diese Strecke sehen wir uns deshalb zuerst an.
Wie barrierefrei ist Ihre Seite?
Im Gespräch klären wir, wo Sie stehen und welcher Schritt sich zuerst lohnt. Rufen Sie an oder buchen Sie sich direkt einen Termin.

